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NewsDossier zum Gendiagnostik-Gesetz - Teil 3Neues vom 18.10.08: Erste Lesung zum Gendiagnostik-Gesetzentwurf im Bundestag - Anhaltende KritikAm 16.10.08 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Regierungsentwurf des Gendiagnostik-Gesetzes statt. Angesichts der Fülle der Tagesordnung und der späten Stunde wurden alle Reden lediglich schriftlich zu Protokoll gegeben. Fraktionsübergreifend sprachen sich darin die Abgeordneten für eine rasche gesetzliche Regelung von Gentests aus. Redner von Union und Opposition plädierten zugleich für begrenzte Änderungen am Regierungsentwurf. Abschließend wurde die Vorlage zu weiteren Beratungen an diverse Ausschüsse überwiesen. Ziele des Gendiagnostik-GesetzentwurfZiel des Gesetzentwurfes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern. Gleichzeitig sollen die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt werden. Mit dem Gesetz sollen Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis verbindlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf ist auf der Grundlage der vom Kabinett am 16.04.08 beschlossenen Eckpunkte erarbeitet worden und umfasst die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung verpflichtender Regelungen zur Aufklärung und Einwilligung Betroffener vor. Außerdem sollen bestimmte genetische Untersuchungen nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Kritik der Abgeordneten am RegierungsgesetzentwurfIn seiner schriftlich abgegebenen Rede mahnte der ehemalige Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Hubert Hüppe, CDU eine genaue Unterscheidung von diagnostischen und vorausschauenden genetischen Untersuchungen an. Dabei warnte er vor Abtreibungen nach vorgeburtlichen Gentests. "Wenn wir vorgeburtliche Gentests auf spätmanifestierende Erkrankungen zulassen, schaffen wir ein erhebliches Diskriminierungspotential gegen Träger solcher Veranlagungen, wir würden einen weiteren Schritt zum "Kind nach Maß" zulassen. Dies sei eine "Gewissensfrage", verdeutlichte Hüppe das Problem. Monika Knoche von den Linken warnte ebenfalls vor genetischen Tests an Ungeborenen. Sie erklärte, für den Fall einer Zulassung müsse man höhere Anforderungen an die Beratung der Schwangeren festschreiben. Auch Birgit Bender, Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, plädierte für ein Verbot von prädiktiven vorgeburtlichen Untersuchungen auf mögliche Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter auftreten. Weiters kritisierte sie ein Einknicken der Regierung vor der Versicherungswirtschaft in Bezug auf die fallweise Weitergabe von genetischen Testergebnissen für bestimmte Versicherungsabschlüsse. Carola Reimann von der SPD sprach dagegen von einem "gut ausbalancierten Regelwerk" und lobte das Gesetz nachdrücklich. Stellungnahme und Kritik des Bundesrates am Regierungsgesetzentwurf und Gegenäußerung der BundesregierungVor der Debatte hatte die Bundesregierung am 15.10.08 eine so genannte Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates abgegeben, in der sie die Vorwürfe überwiegend als unbegründet zurückwies. Der Bundesrat hatte vergangene Woche das Gesetz in einigen Punkten kritisiert und Änderungen am geplanten Gendiagnostikgesetz für erforderlich gehalten. Dies ging aus einer Pressemitteilung des Bundesrates zur Sitzung am 10.10.08 hervor. Konkret kritisierte der Bundesrat in seiner Stellungnahme insbesondere den Arztvorbehalt beim Neugeborenenscreening als "nicht praxistauglich". Hebammen und Entbindungshelfer müssten weiterhin zur Vornahme dieser Untersuchung berechtigt sein. Nur dann sei gewährleistet, dass nahezu alle Neugeborenen vom Screening erfasst und auf Stoffwechselstörungen untersucht werden können. In ähnlicher Weise wandte sich die Länderkammer gegen den Arztvorbehalt bei der genetischen Analyse. Da Fachhumangenetiker hierfür besonders qualifiziert seien, sollten sie die Analysen auch künftig durchführen dürfen. Darüber hinaus forderte der Bundesrat die Beseitigung begrifflicher Unschärfen des Gesetzentwurfes. Ansonsten bestünde Gefahr, dass das Gesetz auf Untersuchungen angewendet wird, die lediglich der Feststellung einer erhöhten Krankheitswahrscheinlichkeit, nicht aber der Identifizierung genetischer Eigenschaften dienen. Dies wurde in den vergangenen Wochen auch von Abgeordneten und Verbänden kritisiert. Sie warnten davor, dass es dadurch zu einem Anstieg der Abtreibungszahlen kommen könnte. Zur Stärkung der Betroffenenrechte sprach sich der Bundesrat dafür aus, dass einer Einwilligung zu einer genetischen Untersuchung auch mündlich widersprochen werden kann. Außerdem sollte die Anzeigepflicht von Vorerkrankungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen eingeschränkt werden: Sie dürfe nur dann bestehen, wenn für den Versicherungsnehmer eine Behandlungsbedürftigkeit erkennbar wird, so die Länderkammer in ihrer Stellungnahme. Wann nun die endgültigen abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs erfolgen, ist noch offen.
Nachfolgend finden Sie die bisherigen Dokumente zur Bundestags- und Bundesratsdebatte zum Gendiagnostikgesetz sowie einen Pressespiegel, der den Verlauf der Debatte verdeutlicht.
Dokumente zur Ersten Lesung zum Gendiagnostik-Gesetz im Deutschen Bundestag am 16.10.08
Dokumente zur Bundesratssitzung am 10.10.08: Überblick über die weiteren / vergangenen Debatten zum Gendiagnostikgesetz
Pressespiegel zur Bundestagsdebatte über das Gendiagnostik-Gesetz am 16.10.08Hier finden Sie einen Pressespiegel mit ausgewählten Artikeln zur vorangegangenen Debatte zum Gendiagnostikgesetz. Embryonentest auf 15.000 Erbkrankheiten
Ein einziger Test für 15.000 Erbkrankheiten
Embryo-Schnelltest für 15.000 Erbkrankheiten
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Viele gute Ansätze, aber auch gravierende Schwächen
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