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Statements von Christian Much, deutscher Vertreter bei den Vereinten Nationen zum "therapeutischen" Klonen

Stand: 20.10.02, 22:00 Uhr

Nachfolgender Schriftverkehr stammt ungekürzt aus einer Anfrage eines kritischen Bioethik-Beobachters an Herrn Christian Much, deutscher Vertreter bei den Vereinten Nationen.

Zur Berücksichtigung: Die unterschiedlichen Uhrzeiten beruhen auf der Zeitverschiebung

 

Erste Antwort von Christian Much auf eine Anfrage von Tilman Kluge zur Haltung zum Therapeutischen Klonen mit Fragetext darunter

ZITATANFANG

Von: .NewYVN Pol-2 Much, Christian
[mailto:pol-2-vn@newy.auswaertiges-amt.de]
Gesendet: Mittwoch, 16. Oktober 2002 00:13
An: tk@oeko-freak.de
Betreff: AW: Human Cloning, esp. Working document by the secretariat ofth e Ad Hoc Committee under Number A/C.6/57/WG.1/CRP.1

 

Lieber Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Mail und für Ihr Interesse an den Verhandlungen in den Vereinten Nationen zum Thema Klonen.

Ihre Befürchtungen hinsichtlich der deutschen Verhandlungsposition beruhen auf Fehlinformationen einer an den Verhandlungen nicht beteiligten NGO und gehen - glücklicherweise - an der Sache vorbei. Die deutsch-französische Initiative zielt nicht darauf ab, therapeutisches Klonen (weiterhin) zu erlauben. Sie zielt darauf ab, --alle-- Formen des Klonens per Konvention zu regeln.

Hinsichtlich des reproduktiven Klonens bedeutet das: Hier gibt es bereits einen weltweiten Konsens über die Verwerflichkeit, daher lässt sich ein Verbot vermutlich in kürzester Zeit ausverhandeln.

Hinsichtlich anderer Formen des Klonens bedeutet das: Hier gibt es keinen weltweiten Konsens, daher werden Verhandlungen deutlich länger dauern. Viele Staaten wollen nicht nur das reproduktive, sondern auch das therapeutische Klonen verbieten (ich habe in den Vereinten Nationen nie einen Zweifel daran gelassen, dass Deutschland dazu gehört); viele andere Staaten wollen zunächst genauer prüfen, ob therapeutisches Klonen auch möglichen Nutzen hat.

Der Unterschied zwischen dem deutsch-französischen und dem US-amerikanischen Vorschlag liegt nicht in der Materie, die in rechtlich verbindlicher Form geregelt werden soll. Der Unterschied liegt darin, dass Deutschland und Frankreich hierüber in zwei separaten Verfahren verhandeln wollen - damit der Verhandlungserfolg beim reproduktiven Klonen nicht Jahre lang "auf Eis" liegen muss, bis auch die umstritteneren Themen ausverhandelt sind. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass Versuche, geklonte Embryonen per Schwangerschaft auszutragen, bereits im Gange sind. Das Verbot des reproduktiven Klonens kann nicht Jahre lang auf sich warten lassen.

Die USA hingegen wollen über alles - Streitiges und Unstreitiges - in einem einzigen Verhandlungsprozess verhandeln, wohl wissend, dass dies auf absehbare Zeit zu keinen Ergebnissen führt. Das würde bedeuten, dass dem Klonen in den USA weder nationale Gesetze noch internationale Normen entgegenstehen und alles erlaubt bleibt - ein Zustand, der von Ihnen sicherlich genauso misslich empfunden wird wie von mir.

Ein weiterer Unterschied liegt in Folgendem: Die deutsch-französische Resolution fordert dazu auf, dass reproduktives Klonen auf nationaler Ebene sofort verboten wird und andere gegen die Menschenwürde verstoßende Formen des Klonens mit Verbot oder Moratorium belegt werden. Der Aufruf zu diesen rechtlich verbindlichen staatlichen Gesetzgebungen ist deutlich stärker als der von Ihnen zitierte Aufruf in der US-Resolution (Punkt 4) zu einem von den Vereinten Nationen proklamierten, rechtlich --un--verbindlichen Moratorium.

Die mir zugeschriebene Aussagen, denen zufolge ein Verbot des therapeutischen Klonens "im Widerspruch zum deutschen Recht stünde" oder "eine kriminelle Handlung darstelle", habe ich nie gemacht. Vor dem Hintergrund der deutschen Verhandlungsposition wären sie auch völliger Unfug. Noch einmal: die NGO, die die Äußerungen in Umlauf gesetzt hat, war an den fraglichen Verhandlungen gar nicht beteiligt. Ob die Kolportage angeblicher Äußerungen auf einem Missverständnis oder auf bewusster Entstellung beruht, kann ich nicht beurteilen. Ich hätte mich allerdings gefreut, wenn wir zunächst einmal gemeinsam die Fakten aufgeklärt hätten, bevor es zur Abgabe voreiliger Behauptungen und Werturteile kommt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Christian Much
 

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Von: tk@oeko-freak.de
An: Gerhard Schr?der
Cc: Christan much; Joseph Fischer
Betreff: Human Cloning, esp. Working document by the secretariat of the Ad Hoc Committee under Number A/C.6/57/WG.1/CRP.1
Datum: Dienstag, 15. Oktober 2002 12:55

Tilman Kluge
(Adresse ist dem Webmaster C.F. bekannt)

Herrn
Bundeskanzler Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
11012 BERLIN

in Kopie an

Herrn Joseph Fischer, Bundesminister des Auswärtigen

Herrn Christian Much, Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen

 

Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland bei den Arbeiten der UNO-Konvention zum Verbot menschlichen Klonens

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Außenminister,

nach meiner Kenntnis werden derzeit bei der UNO zwei Entwürfe einer UNO-Konvention disku-tiert, die menschliches Klonen auf nationaler Ebene verbieten wird.

Dabei fordern Deutschland und Frankreich in ihrem Entwurf, die Aufrechterhaltung des Klonens für "therapeutische" Zwecke weiterhin zu erlauben. Hierin besteht ein deutlicher Widerspruch zur offi-ziellen Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag (vgl. auch Bt.-Drs. 14/8841, 22.04.2002).

Während die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag aussagt, daß das deutsche Recht kei-nen Unterschied von Klonierungsformen kenne und jede Form des menschlichen Klonens verboten sei, vertritt der zuständige deutsche Vertreter bei den Vereinten Nationen, Herr Christian Much, mit systematischem Eifer einen gegensätzlichen Standpunkt: Bei einem Arbeitstreffen hat er z.B. nach meinen Kenntnissen gesagt, ein umfassendes Klonierungsverbot durch eine UN-Resolution verstosse gegen bundesdeutsches Recht. Denn ein Verbot therapeutischen Klonens zu medizinischen Zwecken und zu Forschungszwecken komme einer unterlassenen Hilfeleistung gleich und stelle demzufolge eine kriminelle Handlung darstelle. (Quelle: CFAM, "Friday-Fax", New York, 27. September 2002, vol. 5, nr. 40).

Auch nach Maßgabe des Vortrages von Herrn Much v. 24.9.2002 (http://www.germany-info.org/UN/much_09_24_02.html) erscheint mir hier der Versuch unternommen zu werden, sich durch Erklärungen zu OP 3 b, eine differenzierte, weil auf reproduktives Klonen beschränkte Formulierung erlaube dadurch noch keine anderen Zweckvarianten des Klonens vor einer klaren Absage an diese anderen Zweckvarianten des Klonens - um es auf den Punkt zu bringen - zu drücken. Solch eine Textsystematik weicht im übrigen, ws Diplomaten idR nicht widerfahren sollte, von dem Prinzip ab, daß eine spezielle Nennung tatsächlich speziell benennen soll und nicht durch zusätzliche Erklärungen nicht speziell benanntes implizieren soll.

Nun gibt es also erneute Beweise, wonach deutsche UNO-Vertreter in ihren Taten deutlich von der offiziellen Position der Bundesregierung abweichen. Damit wird die wirkliche Absicht der Bundesregierung in dieser Angelegenheit in Frage gestellt.

Bereits im Frühjahr 2002 hatte die PDS-Bundestagsfraktion auf entsprechende Meldungen hin eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Vertreter der bei der UNO akkreditierten Nichtregierungsorganisationen berichten außerdem von offensichtlichen Täuschungsmanövern der zahlreich vertretenen deutschen Diplomaten, die bei muslimischen und südamerikanischen Diplomaten für ihren Vorschlag um die Aufrechterhaltung des ¦therapeutischen- Klonens werben.

Der von Spanien, den USA und den Philippinen eingebrachte Entwurf schlägt dagegen ein voll-ständiges und sofortiges Klonierungsverbot auf nationaler Ebene und ohne Unterscheidung von speziellen Klonierungsformen vor. Dazu heißt es im Punkt 4 : ¦Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärt feierlich, dass, bis zur Adoption einer Internationalen Konvention gegen menschliches Klonen, die Mitgliedsstaaten in ihrem Staat oder dem Gebiet, in dem sie die staatliche Kontrolle ausüben, die Grundlagenerforschung, Experimentierung, Vervollkommnung oder Kommerzialisierung jeder Technik, die menschliches Klonen ermöglichen würde, verbietet.- Die Mitgliedsstaaten werden in Punkt 5 aufgefordert, ¦schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um jede Form von Gen-Technik zu verbieten, die die Würde des menschlichen Lebens ignoriert.-

Bezugnehmend auf die Verhandlungsposition der Bundesrepublik bei den Arbeiten der UNO-Konvention zum Verbot menschlichen Klonens frage ich Sie daher folgendes und bitte um eine jeweils eindeutige Klarstellung:

1) Warum unterstützt die Bundesregierung nicht den Standpunkt der von Spanien, den USA und den Philippinen vorgeschlagene Resolution (A/C.6/57/L.3), welcher der vor dem Bundestag geäußerten Haltung der Bundesregierung (Drucksache 14/8841) deutlich nahe steht?

2) Mit welcher Absicht und Vollmacht brüskiert Herr Christian Much - im Namen der Bundesregierung - die Konferenzteilnehmer mit der Aussage, ein generelles und weltweites Verbot des therapeutischen Klonen stünde mit dem bundesdeutschen Recht nicht in Einklang, da es eine unterlassene Hil-feleistung und daher eine kriminelle Handlung darstelle ?

3) Warum werben deutsche Diplomaten bei arabischen und lateinamerikanischen UNO-Vertretern für eine Aufrechterhaltung des ¦therapeutischen- Klonens, obwohl sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (Drucksache 14/8841 vom 22.04.2002) gegen jede Form von Klonierung ausspricht ?

4) Warum will die Bundesregierung auf internationaler Ebene ein separates Verbot von ¦thera-peutischem- und von ¦reproduktivem- Klonen herbeiführen (A/C.6/57/L.8), obwohl sie diese Trennung auf nationaler Ebene nicht zulässt ? Dies kann nur dazu dienen, die nationale Ge-setzgebung durch ein internationales Rechtsinstrument zu umgehen.

Ich fordere Sie hiermit auf, für eine koheränte Außenpolitik einzustehen, die mit dem Schutz der Würde des menschlichen Lebens vereinbar ist und sich auf die wesentlichen Aussagen der Stel-lungnahme der Bundesregierung vor dem Bundestag (Drucksache 14/8841 vom 22.04.2002) be-zieht. Demzufolge fordere ich Sie auf, alle diplomatischen Aberrationen zu unterlassen, die sich gegen ein vollständiges und weltweites Verbot menschlichen Klonens richten, und stattdessen den Resolutionsentwurf A/C.6/57/L.3 von Spanien, den USA und den Philippinen rückhaltlos zu unterstützen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Tilman Kluge
 

ZITATENDE

 

 

Zweite Antwort von Christian Much auf eine E-Mail von Tilman Kluge zur Frage nach einer Veröffentlichung seiner Antworten auf die erste Anfrage (Siehe oben). Fragetext darunter

ZITATANFANG
 
Von: .NewYVN Pol-2 Much, Christian
[mailto:pol-2-vn@newy.auswaertiges-amt.de]
Gesendet: Freitag, 18. Oktober 2002 03:23
An: tk@oeko-freak.de
Betreff: AW: Human Cloning A/C.6/57/WG.1/CRP.1

 

Lieber Herr Kluge,

ich danke Ihnen für Ihr bemühen, anhand schriftlicher Unterlagen die Missverständnisse auszuräumen, die in einigen kirchlichen Gruppen anscheinend entstanden bezüglich der deutschen Haltung zum Klonen entstanden sind.

Noch hilfreicher als meine an Sie gerichtete Mail vom 16.10. könnte es sein, wenn Sie die folgenden Absätze abdrucken aus einer Rede, die ich heute im Rechtsausschuss der Vereinten Nationen zum Thema Klonen gehalten. Diese Rede sollte eigentlich die letzten Zweifel ausräumen.

Freundliche Grüße,

Ihr
Christian Much
 

Folgt Anlage
"The Working Group of the Sixth Committee that we attended only three weeks ago made some important steps forwards. The draft resolution that France and Germany presented to the Sixth Committee in its Working Group was positively received by the majority of delegations - reluctantly by some, enthusiastically by others. This trend has continued. I am now in a position to introduce to the Sixth Committee, also on behalf of the co-sponsors, amendments to the already known Franco-German draft resolution as contained in the report of the Working Group. The amendments have been agreed upon in a group of co-sponsors and like-minded countries. The amendments include, notably, amendments proposed in the Working Group by Brazil, Mexico, Sierra Leone, China and a few others. For easier reference, you will find this amended version in document L.8 .

The draft resolution contained in L.8 further develops the already known approach:
· It proposes, in op2 et seq., immediate negotiations on a ban of reproductive cloning, and
· It decides, in op5, to address immediately afterwards other related concerns, including, but not limited to, through the elaboration of one or more appropriate separate international instruments. These negotiations would be prepared as of now, in accordance with op6, so as to ensure a smooth take-off.

This approach allows to move fast where consensus exists, and as fast as possible on other concerns. Through this differentiation, the approach of L.8 offers a chance to win the race against the Italian doctor Antinori and the US-based doctor Zavos who have made credible announcements that the first cloned baby may be born within a year or two.

The initiative now reflected in L.8 was openly discussed in the Working Group of the Sixth Committee. It now incorporates some major concerns:
· It states explicitly, in op3 b), that the prohibition of reproductive cloning does not as such imply the endorsement of any other form of human cloning;
· Op5 casts the compromise to launch a second round of negotiations in unambiguous terms: The Ad Hoc Committee meeting next spring will be a first, not a last step.
· The specific developmental dimension of the issue was further strengthened, in op9, by adding UNCTAD to the organisations that should be closely involved in the process of negotiations.
· Op7 now calls on States, pending the entry into force of a Convention against Reproductive Cloning, to act at the national level, by prohibiting reproductive cloning, and also calls upon States, in op8, to ban at the national level other forms of cloning that are contrary to human dignity through prohibition or moratoria.

With these amendments and clarifications, we hope that L.8, which is the result of an agreement reached among a large number of countries, will be adopted by the Sixth Committee.

Mr. Chairman,

We are of course aware that there is a competing initiative, led in particular by the USA, which has surfaced at a later stage and was tabled immediately after the end of the Working Group. It proposes to mix consensual and non-consensual issues in one negotiating process and thereby holds the risk that the opportunity to ban reproductive cloning now will be missed.

The appeal of this approach resides in the fact that in many a country+s view, including our+s, the concerns about cloning go beyond reproductive cloning. France, Germany and the countries associated to our approach do not question these concerns. But we question the wisdom and effectiveness of an all-or-nothing-approach that leads to nothing. This approach is benefitting the wrong side - the side of irresponsible researchers, of fraudulent doctors promising substitute babies for astronomic amounts of money, and of obscure religious sects such as the US-based Raelians who claim that pregnancies of cloned embryos are already underway.

...

Speaking from a narrow national perspective, France and Germany could say: Why bother, we have already legislation against reproductive cloning and a ban (as far as Germany is concerned) or strict regulations (as far as France is concerned) on so-called therapeutic cloning. Other countries, too, may believe that the real-life cost of advancing principled positions is low, considering that they have their national anti-cloning laws in place. There may be countries which, speaking from their national perspective, might be tempted to say: If cloning happens, it will happen somewhere else, so let's avoid the difficult choices that have to be taken.

This may be a dangerous way of thinking, for three reasons:
· First: Cloning researchers that are banned from performing their wicked experiments in some countries may well choose to find safe havens in unregulated countries. This is a matter for grave concern.
· Secondly: We need to give a signal that erodes the supply of money - mostly private money - for unethical cloning, and we need to give that signal now. The danger of reproductive cloning will be significantly reduced if we tell its financers, through the immediate initiation of negotiations: You are loosing your money! You are not heading for a Nobel Prize but for a solid reputation as an enemy of humanity. We can give such a signal for reproductive cloning, and we must do it. If you want to give the same signal for other forms of cloning, our draft resolution gives you all the freedom to go one step further.
· Thirdly: The all-or-nothing approach is all the more dangerous as there are countries where research on cloning has reached a high degree of sophistication, but where no national laws against it are in place. It is most troublesome to see that the absence of both national and international norms in these countries would effectively consolidate a dangerously permissive environment, to the detriment of dignity of the human race.

Mr. Chairman,

...

We trust that this Committee will live up to its responsibilities towards humanity and make the right choice. Failure to do so would convey the wrong signal to the outside world:
· The UN would be seen as impotent to take preventive action in the face of a generally recognized, generally repudiated and imminent danger.
· And our disagreement on defining the most efficient approach would be construed as a disagreement on the repulsiveness of reproductive cloning. Dr. Antinori, Dr. Zavos and a few others are waiting for that signal. Whether to give such a signal or not - that is in your hands."

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Von: tk@oeko-freak.de
An: Christian Much NewYVN Pol-2
Betreff: Human Cloning A/C.6/57/WG.1/CRP.1
Datum: Donnerstag, 17. Oktober 2002 12:55

Sehr geehrter Herr Much,

vielen Dank für Ihre prompte Antwort (16.10.2002 00:13) auf meine Anfrage (15. Oktober 2002 12:55) bezüglich der Haltung zum therapeutischen Klonen bei der UN.

Da ich Ihre Gegendarstellung zu den Vorwürfen bezüglich Ihrer angeblich getätigten Aussage einer strafbaren Handlung bei Unterlassen des therapeutischen Klonens sehr interessant finde, würde ich diese Stellungnahme gerne an Herrn Christian Frodl weitergeben. Er würde gerne im Internet im Rahmen der Berichtigung eines Aktionsaufrufes Ihr Statement als Verweis einstellen. Bevor dies geschieht bitte ich Sie als Betroffenen um Ihr baldiges Einverständnis, Ihre Antwort im Wortlaut veröffentlichen zu dürfen.

In Erwartung einer positiven Antwort grüßt Sie

Tilman Kluge
 

ZITATENDE